Justiz

Im Strafvollzug aufgenommen werden Männer ab 18 Jahren. Für die Fussfesseln (Electronic Monitoring) oder ein externes Wohn- und Arbeitsexternat können auch Frauen aufgenommen werden. 

Die Eingewiesenen der Halbgefangenschaft werden räumlich getrennt untergebracht. Unsere Arbeit erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, den Weisungen der Strafvollzugsbehörden sowie den konkordatlichen Richtlinien. Der Bereich Strafvollzug wird von ausgebildetem Fachpersonal betreut. Hauptziel unserer Arbeit ist die soziale Reintegration der Eingewiesenen. Unsere Hilfestellung nimmt auf die ganzheitliche Situation der Klienten Rücksicht und wir arbeiten mit einem lösungs- bzw. ressourcenorientierten Ansatz.

Für diesen Bereich stehen 14 Zimmer zur Verfügung.

 

Vollzugskonzept Justiz   Hausordnung Justiz   Vollzugskosten 2024

Diese Vollzugsform ist für Personen gedacht, welche zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 12 Monaten verurteilt sind (bei einer teilbedingten Strafe darf der unbedingte Teil auch nicht mehr als 12 Monate betragen) und regelmässig einer Arbeit von mindestens 50% nachgehen. Der Vollzug richtet sich nach den Weisungen und Auflagen der Vollzugsbehörde, den konkordatlichen Richtlinien und kantonalen Bestimmungen sowie der Hausordnung der Institution.

Die Anfrage für einen freien Platz (Unterbringung in einem möblierten Einzelzimmer) erfolgt durch die Vollzugsbehörde.

Beim Eintritt werden der verurteilten Person unter anderem die Regeln und Pflichten erklärt sowie die Aus- und Einrückzeiten festgelegt. Diese richten sich nach den Arbeitszeiten, dürfen aber das in den konkordatlichen Richtlinien erwähnte Stunden-Maximum nicht überschreiten. Es wird geklärt, wie die Arbeitszeitenkontrolle erfolgt. Die eingewiesene Person verpflegt sich an den Arbeitstagen ausserhalb des Wohnheims. Ihr werden dafür eine Stunde Zeit gewährt. An den freien Tagen bietet das Wohnheim die Mahlzeiten an. Die Ausgangs- und Urlaubsregelung richtet sich nach den konkordatlichen Richtlinien. Beim Eintritt hat die verurteilte Person den Abschluss einer Kranken- und Privathaftpflichtversicherung zu belegen.

Mit der verurteilten Person werden wöchentlich Gespräche geführt. Die beinhalten aktuelle (arbeitsbezogene) Problem- und/oder Fragestellungen, das Setzen von Vollzugszielen sowie die Tatbearbeitung und Wiedergutmachung (ab einer Aufenthaltsdauer von 6 Monaten), bei der die verurteilte Person aktiv mitwirken muss.

Alkoholkontrollen oder Urinproben können jederzeit angeordnet werden. Die Benützung von internetfähigen mobilen Geräten und Computern zu legalen Zwecken ist erlaubt. WLAN ist vorhanden. 

Weitere Angaben zur Halbgefangenschaft finden Sie im "Vollzugskonzept Justiz".

Vollzugskonzept JustizVollzugskosten 2024

Diese Vollzugsform ist für Personen gedacht, welche sich im Rahmen des progressiven Strafvollzuges in der letzten bzw. vorletzten Stufe befinden und einer Arbeit von mindestens 50% nachgehen. Das AEX dauert in der Regel mind. 3 bis max. 12 Monate. Der Vollzug richtet sich nach den Weisungen und Auflagen der Vollzugsbehörde, den konkordatlichen Richtlinien und kantonalen Bestimmungen sowie der Hausordnung der Institution. Die Anfrage für einen freien Platz (Unterbringung in einem möblierten Einzelzimmer) erfolgt in der Regel über den Sozialdienst einer Strafanstalt.

Einige Monate vor dem definitiven Eintritt wird die verurteilte Person zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Dieses beinhaltet die Besichtigung der Institution, das Erklären der Regeln des Arbeitsexternates und dient nebst dem gegenseitigen Kennenlernen der Klärung offener Fragen.

Beim Eintritt werden der verurteilten Person unter anderem nochmals die Regeln und Pflichten erklärt sowie die Aus- und Einrückzeiten festgelegt. Diese richten sich nach den Arbeitszeiten. Es wird geklärt, wie die Arbeitszeit kontrolliert wird. Mit dem Arbeitgeber wird eine Vereinbarung abgeschlossen. Der Lohn wird zur Verwaltung an die Institution überwiesen. Mit der eingewiesenen Person wird ein Budget erstellt. Zudem werden die wöchentlichen Auszahlungen festgelegt. Das in der Strafanstalt erarbeitete Pekulium wird der Institution überweisen und erst bei Entlassung ausbezahlt. Das Pekulium dient einerseits der Kostensicherung für die Vollzugskosten des Eingewiesenen, andererseits als Rückstellung für die Zeit nach dem Strafvollzug. Beim Eintritt hat die verurteilte Person den Abschluss einer Kranken- und Privathaftpflichtversicherung zu belegen.

Die Ausgangs- und Urlaubsregelung richtet sich nach den konkordatlichen Richtlinien.

Mit der verurteilten Person werden wöchentlich Gespräche geführt. Diese beinhalten aktuelle oder den Austritt betreffende (arbeitsbezogene oder persönliche) Problem- und/oder Fragestellungen (z.B. auch Finanzen und Schuldensanierung, Anschlusslösung Wohnen) sowie das Setzen von Vollzugszielen. Die Tatbearbeitungs- und Wiedergutmachungsgespräche, bei der die verurteilte Person aktiv mitwirken sollte, werden bei einer Aufenthaltsdauer ab sechs Monaten durchgeführt, wenn diese bisher nicht stattgefunden haben bzw. die Tat nicht bereits in der Therapie aufgearbeitet wird. Alkoholkontrollen oder Urinproben können jederzeit angeordnet werden. Die Benützung von internetfähigen mobilen Geräten und Computern zu legalen Zwecken ist erlaubt. WLAN ist vorhanden. Weitere Angaben zum Arbeitsexternat finden Sie im "Vollzugskonzept Justiz". AufnahmegesuchVollzugskonzept JustizVollzugskosten 2024

Diese Vollzugsform ist für Personen gedacht, welche zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen bis zu 12 Monaten verurteilt wurden. Es muss dazu ein Gesuch an die Vollzugsbehörde gestellt werden. Der Vollzug richtet sich nach den Weisungen und Auflagen der Vollzugsbehörde, den konkordatlichen Richtlinien und kantonalen Bestimmungen sowie der Hausordnung der Institution.

Wenn die Voraussetzungen für ein EM erfüllt sind, kann der Vollzugsbeginn festgesetzt werden. Das Erstgespräch sowie das Anbringen der Fussfessel (siehe Bilder) und das Installieren der technischen Geräte erfolgt bei der verurteilten Person zu Hause. Beim Erstgespräch wird die Person ausführlich über die Regeln des Vollzugs informiert und der Wochenplan festgelegt. Dieser enthält insbesondere die Arbeitszeiten und die Zeiten, in denen die Person sich zu Hause aufhalten muss. Die freie Zeit ausserhalb richtet sich nach den konkordatlichen Richtlinien. Die weiteren Gespräche finden wöchentlich im Wohnheim Lindenfeld oder bei der verurteilten Person zu Hause statt.

Weitere Angaben zum Electronic Monitoring finden Sie im "Vollzugskonzept Justiz".

Vollzugskonzept JustizVollzugskosten 2024

Diese Vollzugsform ist für Personen gedacht, welche sich im Rahmen des progressiven Strafvollzugs in der letzten Stufe befinden, ein vorausgegangenes Arbeitsexternat erfolgreich absolviert haben und weiterhin einer Arbeit von mindestens 50% nachgehen. Das WAEX dauert in der Regel mind. 3, max. 12 Monate. Der Vollzug richtet sich nach den Weisungen und Auflagen der Vollzugsbehörde, den konkordatlichen Richtlinien und kantonalen Bestimmungen sowie der Vereinbarung und Hausordnung der Institution.

Ungefähr 2 Monate vor Ende des Arbeitsexternates erstellt das Wohnheim einen Führungsbericht über die Zeit des Arbeitsexternates. Die Vollzugsbehörde entscheidet über eine allfällige Zulassung zum WAEX und den Vollzugskostenanteil der verurteilten Person.

Der verurteilten Person werden die WAEX-spezifischen Regeln und Pflichten erklärt. Die verurteilte Person wohnt normalerweise ausserhalb des Wohnheims (es muss ein Mietvertrag vorliegen), oder es kann ein WAEX im Wohnheim Lindenfeld gewährt werden. Die wöchentlichen Gespräche finden beim Eingewiesenen zu Hause oder im Wohnheim statt. Die Kontrolle der Arbeitszeiten erfolgt weiterhin. Die Lohnverwaltung wird in der Regel dem Eingewiesenen übergeben. Der Arbeitgeber kann in diesem Falle den Lohn direkt auf sein Konto überweisen. Die verurteilte Person hat die Lohnverwaltung auf Verlangen jederzeit vorzulegen. Es wird mit ihr zusammen ein WAEX-bezogenes Budget erstellt. Falls während des Arbeitsexternates zu wenig Rückstellungen für Möbelanschaffungen und Mietkaution gemacht werden konnten, kann auf Gesuch hin das Sperrkontogeld angetastet werden (die Ausgaben müssen einen klaren resozialisierenden Charakter aufweisen).

Das Wohn- und Arbeitsexternat ist die letzte Stufe vor der bedingten Entlassung. Die verurteilte Person kann in dieser Phase beweisen, dass sie mit der vermehrten Freiheit umgehen kann. Deshalb werden in dieser Phase auch keine Einschränkungen in Bezug auf Ausgang oder Urlaub gemacht. Die verurteilte Person kann sich nebst den WAEX-Pflichten ihr Leben so einrichten, wie sie es nach der bedingten Entlassung auch haben möchte.

Alkoholkontrollen oder Urinproben können auch im WAEX jederzeit angeordnet werden. Die verurteilte Person muss dazu dann im Wohnheim erscheinen.

Weitere Angaben zum Wohn- und Arbeitsexternat finden Sie im "Vollzugskonzept Justiz".

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