Elektronische Fussfessel  (Electronic Monitoring / EM)

Diese Vollzugsform ist für Personen gedacht, welche zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen bis zu 12 Monaten verurteilt wurden. Es muss dazu ein Gesuch an die Vollzugsbehörde gestellt werden. Der Vollzug richtet sich nach den Weisungen und Auflagen der Vollzugsbehörde, den konkordatlichen Richtlinien und kantonalen Bestimmungen sowie der Hausordnung der Institution.

 

Wenn die Voraussetzungen für EM erfüllt sind, kann  der Vollzugsbeginn festgesetzt werden. Das Erstgespräch sowie das Anlegen der Fussfessel (siehe Bilder) und das Installieren der technischen Geräte erfolgt bei der verurteilten Person Zuhause. Beim Erstgespräch wird die Person ausführlich über die Regeln des Vollzugs informiert und der Wochenplan wird festgelegt. Dieser enthält insbesondere die Arbeitszeiten und die Zeiten, in denen die Person sich Zuhause aufhalten muss. Die freie Zeit ausserhalb richtet sich nach den konkordatlichen Richtlinien. Die weiteren Gespräche finden wöchentlich im Wohnheim Lindenfeld oder bei der verurteilten Person Zuhause statt.

 

Weitere Angaben zum Electronic Monitoring finden Sie im "Vollzugskonzept Justiz".