Arbeitsexternat (AEX)

Diese Vollzugsform ist für Personen gedacht, welche sich im Rahmen des progressiven Strafvollzuges in der letzten bzw. vorletzten Stufe des Strafvollzuges befinden und einer Arbeit von mindestens 50% nachgehen. Das AEX dauert in der Regel mind. 3 max. 12 Monate. Der Vollzug richtet sich nach den Weisungen und Auflagen der Vollzugsbehörde, den konkordatlichen Richtlinien und kantonalen Bestimmungen sowie der Vereinbarung und Hausordnung der Institution. Die Anfrage für einen freien Platz (Unterbringung in einem möblierten Einzelzimmer) erfolgt in der Regel über den Sozialdienst einer Strafanstalt.

 

Einige Monate vor dem definitiven Eintritt wird die verurteilte Person zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Dieses beinhaltet die Besichtigung der Institution, das Erklären der Regeln des Arbeitsexternates und dient nebst dem gegenseitigen Kennenlernen der Klärung offener Fragen.

Beim Eintritt werden der verurteilten Person unter anderem nochmals die Regeln und Pflichten erklärt sowei die Aus- und Einrückzeiten festgelegt. Diese richten sich nach den Arbeitszeiten. Es wird geklärt, wie die Arbeitzeitenkontrolle erfolgt. Mit dem Arbeitgeber wird eine Vereinbarung abgeschlossen. Der Lohn wird zur Verwaltung an die Institution überwiesen. Mit der eingewiesenen Person wird ein Budget erstellt und die wöchentlichen Auszahlungen werden festgelegt. Das in der Strafanstalt erarbeitete Pekulium wird der Institution überweisen und erst bei Entlassung ausbezahlt. Das Pekulium dient einerseits der Kostensicherung für die Vollzugskosten des Eingewiesenen, andererseits als Rückstellung für die Zeit nach dem Strafvollzug. Beim Eintritt hat die verurteilte Person den Abschluss einer Kranken- und Privathaftpflichtversicherung zu belegen.

 

Die Ausgangs- und Urlaubsregelung richtet sich nach den konkordatlichen Richtlinien.

Des Weiteren werden mit der verurteilten Person wöchentlich Gespräche geführt. Diese beinhalten aktuelle oder den Austritt betreffende (abeitsbezogene oder persönliche) Problem- und/oder Fragestellungen (z.B. auch Finanzen und Schuldensanierung, Anschlusslösung Wohnen) sowie das Setzen von Vollzugszielen. Die Tatbearbeitungs- und Wiedergutmachungsgespräche, bei der die verurteilte Person aktiv mitwirken sollte, werden bei einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten durchgführt, wenn diese bisher nicht stattgefunden haben bzw. die Tat nicht aktuell in der Therapie aufgearbeitet wird.

 

Alkoholblaskontrollen oder Urinproben können jederzeit angeordnet werden. Die Benützung von internetfähigen Handys und Computern zu legalen Zwecken ist erlaubt. Internetanschlüsse sind vorhanden. Abos müssen über den hauseigenen Anbieter abgeschlossen werden.

Weitere Angaben zum Arbeitsexternat finden Sie im "Vollzugskonzept Justiz".