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Das Wohnheim

Das Wohnheim ist nach Personengruppen in zwei Bereiche  aufgeteilt, nämlich den Bereich Betreuung allgemein und den Bereich Betreuung Justiz.

 

Dem Bereich Betreuung allgemein gehören an:

Sozialbenachteiligte, sozial Desintegrierte, Psychisch Kranke

Personen, welche von der Bewährungshilfe und/oder Fürsorgebehörden eingewiesene wurden. Personen mit Problemen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt. Personen, welche den Rahmen des betreuten Wohnens bedürfen und/oder wünschen, sowie Personen, welche sich vorübergehend in ihrer sozialen Umgebung nicht zurechtfinden.

Dem Bereich Betreuung Justiz (Strafvollzug) gehören an: 

Halbgefangene

Personen, welche zu einem unbedingten Freiheitsentzug von nicht mehr als 12 Monaten verurteilt sind und von der zuständigen Behörde die Vergünstigung der Strafverbüssung in der Form der Halbgefangenschaft bewilligt bekamen.

 

Arbeitsexternat / Wohn- und Arbeitsexternat

Personen, welche sich im Rahmen des progressiven Strafvollzuges in der letzten bzw. vorletzten Stufe des Strafvollzuges befinden.

 

Justizeingewiesene im Massnahmenvollzug

Personen, welche sich in einem Wohn- und Arbeitsexternat befinden.

 

 

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