Lindenheimweg 2, 6032 Emmen

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Unsere Geschichte

1961

Bedarfsabklärung der Plätze für mögliche Heimbewohner durch den luzernischen Verein für Schutzaufsicht und Entlassenenfürsorge und der Fürsorgebehörden.

 

1968

Zustimmung des Regierungsrates für den Standort an der Lindenheimstrasse 2 in Emmen. Die Parzelle (Staatsland) wird im Baurecht unentgeltlich zu Verfügung gestellt.

 

1974

Vereinsgründung des Vereins Wohnheim Lindenfeld. Dem Verein traten der Kanton Luzern und die Gemeinden Adligenswil, Ebikon, Emmen, Hochdorf, Kriens, Littau, Bürgergemeinde Luzern,

Meggen, Rothenburg, Sursee, Willisau-Stadt und Wolhusen bei. Ferner wurde auch der luzernische Verein für Schutzaufsicht u. Entlassenenfürsorge Mitglied.

 

1975

Baubeginn im Herbst 1975.

 

1977

Eröffnung des Wohnheims

 

2001

Sanfte Sanierung der ehemaligen Heimleiterwohnung und Eröffnung als Abteilung für vier Halbgefangene (Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Luzern).

 

2002

Erlangung des BSV-IV 2000 – Zertifikates durch die Zertifizierungsstelle SQS (Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme)

 

 

2003

Erlangung des Attestes der Prüfungskommission der IGVH (Institutionen für den Vollzug von Halbfreiheit), dass das WHL die definierten Normen/Qualitätsstandards der IGVH – ab 2007 IGAplus - erfüllt.

 

2007

Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Luzern (Justiz); Erweiterung des Leistungsangebotes auf WAEX (Wohn- und Arbeitsexternat)

 

20081

SEG (Gesetz  über soziale Einrichtungen). Anerkennung/Unterstellung des Wohnheims und Leistungsauftrag und Leistungsvereinbarung für den Bereich „Soziales und Gesundheit“ mit dem Kanton Luzern bzw. der DISG (Dienststelle für Soziales und Gesellschaft)

 

20082

Erlangung des ISO 9001:2008 Zertifikates durch die Zertifizierungsstelle SQS (Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme)

 

2009

Ausbau der Plätze für Halbgefangene auf 7 Plätze (1. OG Hauptgebäude).

 

2011

Statutenrevision der Trägerschaft des Verein Wohnheim Lindenfeld gültig ab 2012. Das Vereinsorgan „Heimkommission“ wird abgeschafft und der Vorstand, der die Aufgaben der Heimkommission übernimmt, verkleinert.